Informationen zur Einführung der gelben Tonne
Die Gelbe Tonne wird ab 23. Oktober bis voraussichtlich Ende November 2023 an alle Privathaushalte und alle an die kommunale Müllabfuhr angeschlossene Anwesen verteilt. Da die Anwesen nicht betreten werden dürfen, wird die Tonne an der Grundstücksgrenze, i. d. R. auf dem Gehsteig abgestellt. Jede Tonne ist anhand einer Nummer einem Anwesen zugeordnet (Aufkleber auf der Tonne). Die Leerung erfolgt erst ab 01.01.2024! Die Leerungstermine der Gelben Tonne finden sich ab voraussichtlich Anfang Dezember 2023 online unter www. azv-hof.de/privat/abfuhrtermine. Des Weiteren sind die Leerungstermine im gedruckten Abfallkalender zu finden, der um die Weihnachtszeit an alle Haushalte verteilt wird.
WAS DARF ALLES IN DIE GELBE TONNE? In die Gelbe Tonne darf alles rein, was mal Verpackung war, außer Glas und Papier/Kartonagen. Kunststoffe - Folien (Tragetaschen, Beutel, Einwickel folie) - Flaschen (Spül-, Wasch- und Körper pflegemittelflaschen) - Becher (Milchprodukte, Margarine) - Schalen (Obst- und Fleischschalen) - Tuben (Zahnpasta- und Senftuben) Verbundstoffe - Getränke- und Milchkartons - Vakuumverpackungen Metalle - Konserven - Getränkedosen - Verschlüsse - Aluschalen, -deckel, -folien WAS DARF NICHT IN DIE GELBE TONNE GEWORFEN WERDEN? - Glas - Papier, Kartonagen - Alles, was keine Verkaufsverpackung ist. Zum Beispiel Restmüll, Spielzeug oder Haushaltsgegenstände aus Kunststoff (Schüsseln, Becher etc.), Elektroaltgeräte, Windeln, Schrott, CDs, etc. - landwirtschaftliche Abfälle wie Silo folie, Ballenfolie/-netze Bitte beachten Sie, dass die Gelbe Tonne bei Fehlbefüllungen nicht geleert wird!
Neuerungen beim Kabelanschluss
Unsere Wohnungsbestände verfügen über einen Multimedia-Anschluss, über den Sie heute Kabel-Fernsehen empfangen und schnelles Internet nutzen können. Die Kosten für den Kabel-TV-Empfang wurden bisher zentral über die Nebenkosten abgerechnet. Aufgrund einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wird dies zukünftig nicht mehr möglich sein.
Durch die Anbindung an das Kabel-Glasfasernetz von Vodafone steht Ihnen aber auch zukünftig eine leistungsfähige Multimedia-Infrastruktur für ein breites TV-Angebot und schnelle Internet-Anschlüsse zur Verfügung.
Das ändert sich für Sie
Die Kosten für den TV-Empfang sind ab dem 01.04.2024 nicht mehr Bestandteil Ihrer Nebenkosten. Ohne eigenen TV-Vertrag zwischen Ihnen und Vodafone behält sich Vodafone vor, ab diesem Datum die Kabel-TV-Versorgung einzustellen.
So empfangen Sie Kabel-Fernsehen wie gewohnt
Wenn Sie nach diesem Datum weiterhin TV sehen möchten, benötigen Sie einen eigenen Vertrag mit einem entsprechenden TV-Anbieter. Um auch weiter und wie bisher TV über den Kabel-Anschluss zu empfangen, haben wir eine so genannte Versorgungsvereinbarung mit Vodafone geschlossen. So haben wir alle Voraussetzungen geschaffen, damit sich außer der direkten Abrechnung zwischen Ihnen und Vodafone nichts für Sie ändert: Keine neuen Kabel, keine neuen Geräte und alle unverschlüsselt ausgestrahlten TV-Sender auf dem gewohnten Senderplatz.
Sie benötigen lediglich einen neuen TV-Vertrag direkt mit Vodafone. Lassen Sie sich telefonisch von Vodafone beraten unter 0800 505 44 11. Oder informieren Sie sich online unter www.bewohnerplus.de/kabeltv. Einen Vodafone-Shop in Ihrer Nähe finden Sie unter vodafone.de/filialsuche.
Von der Änderung sind Sie nicht betroffen, wenn Sie bereits heute einen anderen Verbreitungsweg nutzen.
Fassadengestaltungsprogramm
Wir sind Mitglied der Wohnungswirtschaft Bayern!
Frankenpost vom 06.08.2019
Unser Büro ist wie folgt für Sie geöffnet:
Montag bis Mittwoch durchgehend von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstags durchgehend von 08.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Andere Termine vereinbaren wir gerne mit Ihnen.
Nach rund einem Jahr Modernisierungszeit ist die Modernisierung des Objektes Potrasweg 11a nunmehr abgeschlossen. Entstanden ist ein modernes, energetisch saniertes Haus, welches sich harmonisch in die umliegende Bebauung einfügt.
Beachten Sie deshalb unbedingt unsere Tipps zum richtigen Heizen und Lüften!
Unter dem Menüpunkt Download finden Sie unser Merkblatt zum herunterladen.
Von Schnee und Eis zu befreien sind Gehsteige und Gehbahnen. Die Sicherungspflicht gilt an Werktagen ab 07.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 08.00 Uhr. Sie endet um 20.00 Uhr. Innerhalb dieses Zeitrahmens sind die Sicherungsarbeiten bei Bedarf zu wiederholen.