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Eine Genossenschaft

Definition einer Genossenschaft:
Die Genossenschaft ist ein wirtschaftliches Unternehmen. Sie hat sich wie jedes andere Unternehmen im Markt zu behaupten. Voraussetzung ist jedoch stets, dass die Genossenschaft die wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder fördert.

Dieser Förderzweck - auch Förderauftrag genannt - ist in Paragraph 1 des Genossenschaftsgesetzes zwingend vorgesehen.

Wäre die Zielsetzung einer Genossenschaft nicht die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder, sondern stünde lediglich eigenes Gewinnstreben im Vordergrund, so dürfte sie nicht existieren.